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Corona-Maßnahmen fürs VFV-Cup-Viertelfinale

Am kommenden Dienstag, 22. Juni 2021 ist es endlich soweit: Unsere Kampfmannschaft kämpft ab 18:30 Uhr um den Einzug ins Halbfinale des 45. UNIQA-VFV-Cups. Dabei gastiert entweder der VfB Bezau oder der SC Tisis, die am 19.06. noch ihr Achtelfinalspiel bestreiten, im Stadion Hoferfeld. Aufgrund der vorliegenden strengen Auflagen bitten wir die Zuseher, sich die folgenden Punkte gut durchzulesen und sich an alle Vorgaben zu halten!

  

Wichtige Information für die Besucher im Stadion Hoferfeld:

 

Eintrittstest (3G-Regelung):

Es werden ausnahmslos nur Personen ins Stadion eingelassen, die einen Eintrittstest vorweisen können. Als Eintrittstest gelten folgende Nachweise:

  • Covid-Selbsttest mit digitaler Registrierung -> max. 24 Stunden alt (Bestätigung digital oder auf Papier erforderlich)
  • Antigentest einer offiziellen Teststraße -> max. 48 Stunden alt (Bestätigung digital oder auf Papier erforderlich)
  • PCR Test -> max. 72 Stunden alt (Bestätigung digital oder auf Papier erforderlich)
  • Schultests -> max. 48 Stunden alt (Bestätigung in Form vom Stickerpass erforderlich)
  • Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monate überstandende Infektion
  • Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten nachweislich mit Covid erkrankte Person ausgestellt wurde
  • Nachweis über neutralisierende Antikörper (max. 3 Monate alt)
  • Erstimpfung ab dem 22. Tag, die nicht länger als drei Monate zurückliegen darf (gelber Impfpass oder ärztliche Bestätigung erforderlich)
  • Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf.

Kinder bis 9 Jahre benötigen keinen Nachweis. Allen Personen ab 10 Jahren wird der Zutritt auf die Sportanlage verwehrt, wenn sie keinen Nachweis vor Ort haben. Selbsttests vor Ort sind nicht möglich!

 

 Besuchergruppen:

  • Besuchergruppen dürfen wie auch in der Gastronomie aus maximal 16Personen zuzüglich aufsichtspflichtiger Kinder bestehen.

  

Registrierungspflicht:

Beim Eingang werden Listen aufliegen, wo sich die Zuschauer mit ihren Daten eintragen müssen.

  • Im Falle von Besuchergruppen, die ausschließlich aus im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bestehen, ist die Bekanntgabe der Daten von nur einer dieser Besuchergruppe angehörigen volljährigen Person ausreichend.
  • Personen, die sich weigern, diese Daten auszufüllen, wird der Eintritt ins Stadion ausnahmslos verwehrt! Im Anlassfall einer Erkrankung ist der Obmann/Covid19-Beauftragte des Vereins zu informieren! Die gesammelten Daten können dann vollständig den Behörden übergeben werden, wodurch alle an der Veranstaltung teilnehmenden Besucher informiert werden können.
  • Die erhobenen Daten werden nach 28 Tagen vom Covid19 Beauftragten gelöscht.

  

Zugewiesene Sitzplätze:

  • Jeder Zuschauer bzw. jede Besuchergruppe bekommt beim Eintritt einen Sitzplatz zugewiesen. Dieser ist zwingend einzuhalten.
  • Besuchergruppen, die wie oben beschrieben aus maximal 16Personen zuzüglich aufsichtspflichtiger Kinder bestehen dürfen, müssen den 1-Meter-Abstand am Sitzplatz nicht einhalten.
  • Zu Personen aus anderen Besuchergruppen ist zwingend der 1-Meter-Abstand einzuhalten.
  • Es gibt keine Stehplätze!
  • Bis Dienstag, 12:00 Uhr besteht die Möglichkeit, Sitzplätze für Personengruppen zu reservieren. Die Reservierung ist mit Name einer Person, Telefonnummer oder E-Mail sowie der Anzahl der Personen an office@svlochau.at zu senden. Eine Blockwahl ist dabei nicht möglich, die Sitzplätze werden vom Verein zugewiesen.

 

1-Meter-Abstand:

  • Auf der Sportanlage ist zu jeder Zeit sowohl indoor als auch outdoor ein Mindestabstand von 1 Metern zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder derselben Besuchergruppe angehören, einzuhalten.

  • Dies wird durch entsprechende Hinweisschilder sowie die Information am Einlass bzw. dem Stadionsprecher gegenüber dem Besucher kundgetan.
  • In Bereichen mit erhöhten Besucheraufkommen wird dieser Abstand am Fußboden markiert.
  • Darüber hinaus obliegt die Einhaltung des Mindestabstands der Eigenverantwortung der Besucher!

  

Maskenpflicht indoor:

  • In Indoor-Bereichen (Eingangsbereich, WC-Anlagen, Clubheim) muss von Personen ab 14 Jahren dauerhaft eine FFP2 Maske getragen werden.
  • Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren genügt ein einfacher Mund-Nasen-Schutz
  • Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen.
  • Bei der Konsumation von Speisen und Getränken im Clubheim darf die Maske abgenommen werden.

 

Gastronomie:

Die Gastronomie am Sportplatz wird geöffnet haben. Die Konsumation von Speisen und Getränken ist an folgenden Orten erlaubt:

  • Am zugewiesenen Sitzplatz auf der Tribüne / auf den Bänken rund ums Spielfeld
  • An den Tischen auf der Terrasse (max. 16Personen pro Tisch)
  • An den Tischen im Clubheim (max. 8Personen pro Tisch)

Während der Konsumation darf die Maske abgesetzt werden.

 

 

Allgemeine Infos:

  • Bei Krankheitssymptomen jeglicher Art werden die Zuschauer gebeten, zuhause zu bleiben!
  • Um lange Warteschlangen am Eingang zu vermeiden, bitten wir die Besucher, frühzeitig im Stadion zu erscheinen. Die Stadiontore öffnen 1 Stunde vor Spielbeginn.

 

Sperrstunde:

  • Die Sperrstunde ist um 24:00 Uhr.

 

 

Wir appellieren an die Eigenverantwortung der Zuschauer!

Eintrittspreise

Vollpreis: € 6,00

Ermäßigt (Schüler, Pensionisten): € 4,00

Damen: € 4,00

 

Aufgrund der aktuellen Situation rund um Covid-19 und dem damit verbundenen enormen Aufwand wird weiterhin auch von den Damen der ermäßigte Eintrittspreis erhoben. Wir bitten um Verständnis dafür und hoffen trotzdem auf viele weibliche Fans im Stadion Hoferfeld!

 

Ebenso möchten wir darauf hinweisen, dass bei VFV-Cup-Spielen auch Eintritt von Mitgliedern und VIP-Karten-Inhabern erhoben werden muss, da die VFV-Regularien dies so vorsehen!

Übersichtsplan Stadion Hoferfeld

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